Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Vertragsgegenstand / Mietpreise / Zahlungsziel

Der Vermieter stellt die Mietgegenstände gemäß Mietvertrag dem Mieter zur geeigneten und vereinbarten Nutzung zur Verfügung. Der Mietpreis entspricht der jeweils gültigen Preisliste. Die Mietpreise können von der Preisliste durch eventuelle Aktions- und Sondervereinbarungen zeitweise abweichen. Es gilt dann die im Mietvertrag ausgewiesene Mietgebühr. Angegebene Mietpreise sind Endpreise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Kann der Vermieter in Ausnahmefällen den vereinbarten Mietgegenstand nicht zur Verfügung stellen, kann er diesen durch ein anderes, verfügbares Gerät ersetzen. Der Mietpreis wird davon nicht berührt. Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist bis 20 Tage vor Mietbeginn ohne Kosten für den Mieter möglich. Bei späterem Rücktritt – und ohne weitere Vermietungsmöglichkeit des Vermieters – werden 50% des Mietpreises geschuldet. Eine evtl. vorzeitige Rückgabe – mit Rückerstattung des nicht genutzten Mietpreises ist nicht möglich.. Somit ist der komplette Mietpreis gem. Mietvertrag zu entrichten. Der Mietpreis ist bei Abholung der Geräte bar zu entrichten. Skonto-Abzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist unzulässig Kartenzahlungen werden nicht akzeptiert. Die Kaution ist ebenfalls bei Abholung in bar zu hinterlegen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Geräte erstattet.

  1. Ausleihe und Rückgabe

Der Mietvertrag wird rechtskräftig durch Unterzeichnung von Vermieter und Mieter. Die Abholung hat durch den Mieter / Beauftragten zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Der auf dem Mietvertrag vermerkte Rückgabetermin ist zwingend einzuhalten. Evtl. Verspätungen sind dem Vermieter sofort unter Tel. 0163/8477785 mitzuteilen. Bei verspäteter Rückgabe wird jeder weitere – auch angebrochene Tag – mit einem weiteren Tagessatz gem. Preisliste berechnet. Der Mieter haftet bei verspäteter Rückgabe im Weiteren für etwaige daraus resultierende Folgekosten des Vermieters.

  1. Haftung für die Leihgeräte

Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen an denLeihgegenständen und verpflichtet sich, diese sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Dieses bedeutet insbesondere den Schutz der Geräte gegen mechanische Beschädigung, Diebstahl, die Beachtung der Bedienungsanleitung (vor allem Einhaltung der Abkühlzeiten etc.). Beim Transport sind Erschütterungen zu vermeiden. Die Übernahme des Gerätes durch den Mieter mit Demonstration der Gerätefunktion durch den Vermieter gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes. Für später auftretende Defekte, evtl. damit verbundene Folgeschäden und Ausfälle des Mieters ist der Vermieter nicht haftbar. Wird bei der Rückgabe des Gerätes ein Schaden festgestellt (z.B. Bruch eines Plastikteils) werden dem Mieter die Kosten der Reparatur in Rechnung gestellt.
Eventuelle Schäden an den Leuchtmitteln gehen nicht zu Lasten des Mieters.

  1. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald er die Räumlichkeiten des Vermieters verlassen hat.

  1. Besondere Vereinbarungen

Evtl. Nebenabreden oder besondere Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn diese auf dem Mietvertrag schriftlich aufgeführt sind.

  1. Datenschutzerklärung

Wir verpflichten uns, Ihre Daten vertraulich zu behandeln. Ihre Daten werden nur dazu verwendet, ein Mietvertrag zwischen Ihnen und uns abzuschließen. Wir geben keine Daten an Dritte weiter und erstellen auch keine persönlichen Profile.

  1. Unbedingt beachten

die Bedienungsanweisung ist in allen Punkten zu beachten !
der direkte Blick in die eingeschaltete Projektionslampe kann zu Augenschäden führen !
die Abkühlzeit des Gerätes ist zwingend einzuhalten !
das Öffnen des Gerätes ist strengstens untersagt und kann zu gefährlichen Verletzungen führen! Da dadurch die Garantie des Gerätes erlischt, trägt der Mieter alle finanziellen Folgen.

Köln, den 16.04.2023